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DRK Verbände
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat in Deutschland ca. 4,1 Millionen Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter.
An der Spitze steht der Bundesverband, der seinen Sitz in Berlin hat. Seine Aufgabe ist es, die Koordination der Mitgliedsverbände zu organisieren, um eine fruchtbare Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch zentrale Maßnahmen sowie Regeln, die einheitlich für alle Verbände gelten. Außerdem ist der Bundesverband dafür verantwortlich, dass die aufgestellten Grundsätze eingehalten werden. Desweiteren setzt er verbandspolitische Ziele fest.
Neben dem Bundesverband gibt es 19 Landesverbände, rund 500 Kreisverbände sowie 4650 Ortsvereine. Außerdem ist der Verband der Schwesternschaften Teil des DRK, dem 34 Schwesternschaften angehören.
Tipp: Hier finden Sie eine Liste der DRK Links
Als oberstes Gremium des Deutschen Roten Kreuzes fungiert die Bundesversammlung mit 125 Delegierten der Landesverbände sowie vier Delegierten der Schwesternschaften und dem Präsidenten. Zu den Aufgaben der Bundesversammlung gehören der Jahresabschluss und die Entlastung des Präsidiums. Außerdem können Beschlüsse des Präsidiums beanstandet oder aufgehoben werden. Mindestens einmal pro Jahr tagt das Gremium.
Vorstand des DRK ist das Präsidium aus Präsident, Vize-Präsidenten, Bundesarzt und Bundesschatzmeister, die in geheimer Wahl von der Bundesversammlung gewählt werden. Das Präsidium wird auf drei Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.
Die Geschäftsstelle des Präsidiums ist das Generalsekretariat. Der Generalsekretär ist hauptamtlich tätig und wird in Einvernehmen mit dem Präsidialrat vom Präsidium ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zu seinen Aufgaben gehören das Führen der laufenden Geschäfte. Seit 2003 ist Clemens Graf von Waldburg-Zeil Generalsekretär des DRK.
Als eigenständiger Verband organisiert das Deutsche Jugendrotkreuz (JRK) über 113.000 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 27 Jahren in über 5.500 Gruppen.
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